Fakten und Hinweise zur Zeiterfassung

Der Testlauf der Zeiterfassung hat gezeigt, an welchen Stellen noch Handlungsbedarf bestand.

Deshalb wurde eine Dienstanweisung verfasst, die die alte Dienstanweisung (09.07.2026) ersetzt, dazu Bedienungshinweise.
Beide Dokumente sind VERBINDLICH zu beachten.

MUKI 1 und MUKI 2 beginnen mit der Zeiterfassung am 01.09.2026. Der gesamte August bleibt weiterhin Testzeit.

Wir haben versucht, auf die Fragen einzugehen, die bisher aufkamen. Das sind insbesondere die Pausen bei 30-Stunden-Verträgen und der automatischen Pausenabzüge schon ab 6:01 Stunden Anwesenheit.
Zudem kam die Frage, ob jeder selbst seine Zeiten nachsehen könne.

Die Antwort ist natürlich grundsätzlich ja, und zwar auf der Web-Seite https://cloud-eu.timemoto.com/#/ (wenn die Seite nicht automatisch lädt, aktualisieren) oder mit der App „TimeMoto TM2“ auf dem Handy.

Google Playstore: https://play.google.com/store/search?q=timemoto+cloud+2&c=apps&hl=de
Apple App-Store: https://apps.apple.com/de/app/timemoto-tm2/id1482927259

Egal, ob Web-Seite oder App: Zur Nutzung ist eine E-Mail-Adresse erforderlich. Dies bedeutet, dass jeder, der diese Möglichkeit nutzen möchte, das Dokument „Zustimmung zur Verwendung einer privaten E-Mail-Adresse im Rahmen der Zeiterfassung“ ausfüllen und bei mir abgeben muss.

Die E-Mail-Adresse wird dann eingetragen, und das System sendet eine Einladungs-E-Mail zur Passwortvergabe.

Sollten weitere Fragen bestehen, bitte zögert nicht, sie zu stellen.

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